Allgemeine Informationen über die KFZ Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflichtprogramm, denn ohne diese Versicherung darf kein Fahrzeug auf den Straßen von Deutschland fahren. So muss jeder Fahrzeugbesitzer eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung soll im Schadensfall aufkommen, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrzeugbesitzer den Unfall selber verursacht hat oder unverschuldet in einem Unfall verwickelt ist. In so einem Fall reguliert die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden, sofern dieser nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Bei dieser Versicherung gelten gesetzliche Grundlagen für das allgemeine Schadensrecht und das Kraftfahrzeug- Schadensrecht. Das bedeutet, dass nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Halter verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Fall spricht man von Halterhaftung.
Wann deckt die Versicherung die Kosten?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensarten ab. Zu diesen zählen Vermögensschäden, Sachschäden, Personenschäden und Schmerzensgeld. Die Deckungssummen sind gesetzlich festgelegt, wobei es sich immer nur um Mindestdeckungssummen handelt. Bei Personenschänden liegt die Grenze bei 2,5 Millionen Euro, bei Sachschäden liegt die Summe nur bei 500.000 Euro. Sollte der Schaden höher ausfallen, muss der Versicherungsnehmer für die Restschadenssumme selber aufkommen.
Vor- und Nachteile einer KFZ-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer haben beider KFZ-Haftpflichtversicherung viele Vorteile. Sollte bei einem Unfall ein Schaden entstehen, reguliert die Versicherung den Schaden und der Versicherungsnehmer muss nichts zahlen. Wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall nicht zur Arbeit gehen kann, wird der Verdienstausfall ebenfalls von der Versicherung übernommen. Beamte und Frauen genießen bei der Haftpflichtversicherung immer Sondertarife, die in Anspruch genommen werden können. Sollte ein Unfall selbst verschuldet worden sein, bietet die Versicherungsgesellschaft oft rechtlichen Beistand an und kann somit zum Beispiel unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter abwehren. Der Versicherungsnehmer muss sich auch nicht um Regressansprüche kümmern; das übernimmt ebenfalls die Versicherungsgesellschaft.
Als Nachteil kann angesehen werden, dass Versicherungsnehmer für bessere Leistungen mehr zahlen müssen. Die Reparaturkosten müssen oft in einer Partnerwerkstatt der Versicherung unternommen werden, was ebenfalls ein Nachteil sein kann.