Der Bausparvertrag ist bereits seit vielen Jahren ein beliebtes Finanzprodukt. Dabei bietet der Bausparvertrag neben dem klassischen Ansparen die Möglichkeit, ein späteres zinsgünstiges Darlehen zu beantragen. Aus diesem Grund ist ein Bausparvertrag für jeden Anleger sinnvoll: Der Anleger, der eine hohe Rendite sucht, kann mit seinem Bausparvertrag einen garantierten Zins erhalten sowie zusätzliche staatliche Prämien. Der Anleger, der einen Vermögensaufbau für seine Immobilie anstrebt, sichert sich bereits bei Vertragsabschluss ein zinsgünstiges Darlehen ab. Deshalb sollte ein Bausparvertrag zu jedem Finanzhaus gehören und bereits in jungen Jahren mit der Besparung begonnen werden.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Egal, für welche Bausparkasse sich der Kunde entscheidet, das Grundprinzip eines Bausparvertrages ist immer dasselbe. Mit Vertragsabschluss wird eine Bausparsumme festgelegt. Diese Bausparsumme sollte in der Regel bis zur Hälfte bespart werden, die andere Hälfte wird dann als zinsgünstiges Darlehen von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt. Damit das System der Bausparkassen funktioniert, muss eine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden. Diese liegt meist bei ca. sieben Jahren. Natürlich gibt es bei allen Bausparkassen auch Möglichkeiten früher ein Darlehen zu beantragen. So kann im Falle einer anstehenden Baufinanzierung auch eine Ermäßigung der Bausparsumme vorgenommen werden oder eine Darlehensvergabe von bis zu 75% der Bausparsumme beantragt werden. Diese Sonderregelungen müssen jedoch mit der Bausparkasse abgesprochen werden.
Regelmäßige Sparrate bereits bei Vertragsabschluss vereinbaren!
Damit das Guthaben des Bausparvertrages stetig wächst, sollte bereits mit Vertragsabschluss eine Monatsbesparung vereinbart werden. Mithilfe dieser Besparung werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Der Bausparvertrag wird innerhalb kürzester Zeit mit einem Guthaben gefüllt und der Kunde erhält des Weiteren staatliche Prämien. Diese sogenannte Wohnungsbauprämie wird auf ein maximales Guthaben von 512 Euro bei Alleinstehenden und 1024 Euro bei Verheirateten pro Jahr in Höhe von 8,8% ausgezahlt. Die Nutzung der Prämie kann jedoch erst nach Ablauf der sieben Jahre erfolgen. Neben der privaten Sparrate kann der Bausparvertrag zusätzlich mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden, auf welche ebenfalls eine staatliche Prämie beantragt werden kann, wenn das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.